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Presseinformationen der valeo GmbH

Presseinformationen valeo GmbH

Medienkontakt

valeo GmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin Ilonka Paul

 

Ilonka Paul

 

valeo laboratories GmbH

Postanschrift:

Valeo GmbH

Gildeallee 5
25704 Meldorf

Tel.: +49 (0)4832-9786-000


E-Mail: info@valeo-one.de

Pressekontakt: presse@valeo-one.de

 

Hier haben wir für Sie eine Auswahl an Pressetexten, Produktfotos & -informationen und Logo-Dateien in Druckqualität bereitgestellt.

 

Über das Unternehmen valeo GmbH

 

Unternehmensportrait
Zweck der Gründung der valeo laboratories war neben der Aufklärung betroffener Personengruppen über Alternativen zum herkömmlichen Rauchen von Tabakzigaretten auch die Herstellung und der Vertrieb von sogenannten elektrischen Zigaretten, sowie deren Verbrauchsmitteln, der e-Liquids.

Zum Stand der Dinge
Mehrere Jahre nach der Einführung der e-Zigarette auf dem deutschen Markt, lässt sich auch aufgrund erheblicher Weiterentwicklung der technischen Umsetzungen der e-Zigaretten ein kontinuierlicher Zuwachs der Interessenten erkennen. Die aktuelle valeo-one e-Zigarette ist
übrigens die 6. Entwicklungsstufe des marktführenden Herstellers.

Idee und Konzept
Die valeo laboratories setzen bei der Herstellung der eLiquids voll und ganz auf ausschließliche Verwendung unter kontrollierten Bedingungen hergestellter Substanzen innerhalb der EU, um eine gewohnte Reinheit und gleichbleibende Quialität gewährleisten zu können.
Die Anforderung an ein qualitativ gleichbleibendes Liquid, eine schnelle Lieferung Ihrer Bestellung oder auch einen Support, der nicht nach einer Order endet, ist für uns ein „MUSS“. Höchste Qualität von Markenprodukten und Zubehör und eine umgehende Reaktion auf aufkommende Fragen zu den valeo Produkten im Speziellen, oder zum elektronischen Rauchen im Allgemeinen sind für uns selbstverständlich. Aus diesem Grund wächst die Anzahl der valeo Community von Tag zu Tag.

Verantwortung
Im Interesse der Gesundheit unserer Kunden bieten wir ausschließlich originale Produkte stets bestmöglicher Qualität an. Alle Produktionsprozesse der e-Zigarette werden unter kontrollierten und sterilen Bedingungen durchgeführt. Jede von uns angebotene e-Zigarette durchläuft eine Test- & Qualitätskontrolle in unabhängigen Instituten, bevor sie schließlich in die Hände des Kunden gelangt. Dank dieser Vorgehensweise können wir Ihnen ein höheres Maß an Sicherheit und Qualität bieten als viele andere Anbieter.

Mitglied des Gründungsteams und Geschäftsführerin Ilonka Paul hat sich mit dem ehrgeizigen valeo- Team das Ziel gesetzt, die elektrische Zigarette in Deutschland salonfähig zu machen und Rauchern eine wirkliche Alternative zum herkömmlichen Tabakrauchen zu bieten .

Die valeo GmbH setzt konsequent auf qualitativ hochwertige Produkte, was sich insbesondere in den hauseigenen Liquids als Nachfüllflüssigkeit für die e-Zigarette zeigt. Die valeo GmbH war das erste und ist bis dato das einzige Unternehmen in Deutschland, daß seine Liquids chargenweise auf freiwilliger Basis einer Qualitäts- und Reinheitsprüfung durch anerkannte Labors in Deutschland überprüfen läßt. Das jeweilig aktuelle Prüfprotokoll ist stets auf der Website der valeo GmbH abrufbar.

 

Zudem betreibt die valeo GmbH ein eigenes Entwicklungslabor, in dem beispielsweise neue Zusammensetzungen kreiert, oder auch insbesondere nach Nikotinersatzstoffen geforscht wird, denn für die valeo GmbH hat die zukünftig konsequente Reduzieruzng des Nikotinanteils in den Liquids allerhöchste Priorität. Über dieses Entwicklungslabor werden auch die bereits bekannten valeo-Versuchsreihen und Teststudien durchgeführt. 

 

Diverse Untersuchungen unseres Labors haben ergeben, dass auch bei den meisten starken Tabak-Rauchern schnell eine geringere Nikotindosis bei e-liquids ausreicht, um die Sucht zu befriedigen. Valeo-one möchte hier in den nächsten Monaten den nächsten Schritt gehen und nur noch Liquids mit einer maximalen Nikotinkonzentration von unter 20mg/ml anbieten.


Wir sind überzeugt, dass diese Konzentration als höchst verfügbare Dosis absolut ausreicht.
In Anlehnung an die französische Rechtsprechung, in der Nikotinliquids mit einer Stärke über 20mg/ml unter das Arzneimittelrecht fallen, stellen wir unsere Liquidproduktion gern und mit voller Überzeugung um!

 

 

Pressematerial der valeo GmbH

 

Firmenlogo - Rundlogo

 

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Firmenlogo - Websitelogo

 

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Firmenlogo - Liquidetikettierung

 

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Produktfoto e-Zigarette eGo-T

 

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Produktfoto eGo-C

 

valeo-ego-c-vorschau

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Inhaltsstoffe der valeo-Liquids

 

Prophylenglykol 50-60%
Glyzerin 15-40%
Ethanol 0-5%
Aroma 4-14%
Ggf. Nikotin 0-2.4%
Destilliertes Wasser 0-5%

 

Sicherheits und Warnhinweise als .pdf
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Pressemitteilungen der valeo GmbH

12.01.2012

Laut frei übersetzter Mitteilung der französischen Gesundheitsbehörde Afssaps vom 30.05.2011 wurde bezogen auf die Einstufung von e-Zigaretten, sowie deren Zuhebör, insbesondere der nikotinführenden Liquids als Nachfüllflüssigkeiten, folgendes beschlossen:

Seit dem Bestehen von Rauchverboten an öffentlichen Orten haben sich elektronische Zigaretten als Alternative zur klassischen Zigarette – der sie optisch ähnlich sehen – entwickelt. Je nach geäußerten Versprechungen und Nikotinkonzentrationen können diese Produkte entweder als Medikamente oder als Produkte des allgemeinen Gerauchs betrachtet werden. Es hat jedoch bisher keine einzige elektronische Zigarette eine Zulassung als Medizinprodukt erhalten. Elektronische Zigaretten können keinesfalls in Apotheken verkauft werden,* da sie nicht auf der Liste der Produkte für den Apothekenverkauf stehen. Im übrigen empfiehlt die Afssaps, diese Produkte nicht zu konsumieren.

Was bezeichnet man als elektronische Zigarette?

Die elektronische Zigarette ahmt die Form einer klassischen Zigarette nach. Der « Tabakteil » hat am Ende eine LED, die optisch eine Verbrennung simuliert, während sich am anderen Ende ein Widerstand (= Wendel) befindet, der in den « Filterteil » hineinragt. E-Liquid aus Propylenglykol, Glyzerin, diversen Aromen und eventuell Nikotin gibt es in Fläschchen zum Nachfüllen des verbrauchten Depots. Beim Saugen wird die im Depot enthaltene Lösung erhitzt und der so produzierte Dampf wird vom Anwender inhaliert.

Welcher Status kommt elektronischen Zigaretten zu?

Die Afssaps hat eine Untersuchung zur Feststellung des Status von elektronischen Zigaretten durchgeführt, insbesondere in Zusammenhang mit dem behaupteten Verwendungszweck und der Nikotinkonzentration in den Depots.
Elektronische Zigaretten und ihre Nachfüllungen unterliegen den Bestimmungen für Medikamente, wenn Sie eines der folgenden Kritierien erfüllen:
- Sie sollen bei der Tabakentwöhnung helfen
- Die Nikotinmenge pro Depot beträgt 10 mg oder mehr
- Die Nachfüllflüssigkeit « e-Liquid » besitzt eine Nikotinkonzentration von 20 mg/ml oder höher

In diesen 3 Fällen entspricht das elektronische Gerät, aus dem die Zigarette besteht, der Definition eines Medizinprodukts und bedarf in dieser Eigenschaft einer CE-Kennzeichnung.

Die anderen Sorten von elektronischen Zigaretten oder Nachfüllflüssigkeiten werden als Produkte des allgemeinen Gebrauchs betrachtet. Als solche müssen sie den allgemeinen Sicherheitserfordernissen gemäß den Bestimmungen des Verbrauchergesetzbuches (code de la consommation).

Keine elektronische Zigarette verfügt über eine Zulassung als Medikament, da kein Hersteller einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Im übrigen können elektronische Zigaretten nicht in Apotheken verkauft werden, da sie nicht auf der Liste der Produkte stehen, deren Verkauf in Apotheken gestattet ist.

Welche Risiken können mit einer falschen Verwendung elektronischer Zigaretten entstehen?

Die Afssaps erinnert daran, dass Nikotin von der WHO als « sehr gefährliche » Substanz eingestuft wird und dass die Bestimmungen für Medikamente die Verwendung von Nikotinersatzprodukten im Sinn einer begrenzten und kontrollierten Exposition regeln. Die Nachfüllflüssigkeiten « e-Liquids » enthalten mehr oder weniger große Mengen Nikotin und können selbst in Konzentrationen unter 20 mg/ml schwerwiegende unerwünschte Wirkungen haben, zumal bei Kindern, falls eine unbeabsichtigte Exposition durch Hautkontakt oder Verschlucken erfolgt.
Folglich muss die Kennzeichnung (Verpackung, Etikett) Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen beinhalten, wie es die europäischen Bestimmungen für Gefahrstoffe verlangen.

Außerdem ist es ohne qualitativ und quantitativ ausreichenden Daten schwierig, bezüglich der in elektronischen Zigaretten verwendeten Lösungsmittel – insbesondere Propylenglykol – eine endgültige Aussage zum Toxizitätsrisiko zu machen. Es wurde bis heute keine unerwünschte Wirkung und kein Vergiftungsfall in Verbindung mit dem Vorhandensein dieser Lösungsmittel in elektronischen Zigaretten berichtet.

Wie ist das Abhängigkeitsrisiko?

Wie bei klassischen Zigaretten kann der Konsum von elektronischen Zigaretten unabhängig von der enthaltenen Nikotinmenge eine Abhängigkeit erzeugen. Unabhängig von der Nikotinmenge im Depot kann die Verwendung dieses Produkts Anwender, die weder zigaretten- noch nikotinabhängig waren, dem Risiko einer neuen Abhängigkeit aussetzten.

Die Afssaps empfiehlt daher, diese Art von Produkten nicht zu konsumieren.

 

Die valeo GmbH begrüßt und unterstützt diese erste Klassifizierung von e-Zigaretten & Liquids, da dadurch dem Konsumenten ein fester Rahmen und somit auch Rechtssicherheit gegeben wird.

 

Diverse Untersuchungen unseres Labors haben ergeben, dass auch bei den meisten starken Tabak-Rauchern schnell eine geringere Nikotindosis bei e-liquids ausreicht, um die Sucht zu befriedigen. Valeo-one möchte hier in den nächsten Monaten den nächsten Step gehen und pro Gesundheit nur noch Nikotinliquids unter 20mg/ml anbieten.
Wir sind überzeugt, dass diese Konzentration als höchst verfügbare Dosis absolut ausreicht.
In Anlehnung an die französische Rechtsprechung, in der Nikotinliquids mit einer Stärke über 20mg/ml unter das Arzneimittelrecht fallen, stellen wir unsere Liquidproduktion gern und mit voller Überzeugung um!

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